Allgemeine Geschäftsbedingungen
First Glass Köthen – Autoglas & KFZ-Service
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von First Glass Köthen gegenüber Privat- und Gewerbekunden. Dazu gehören Werkstattarbeiten, Autoglasdienstleistungen, Prüfleistungen, Vermietungen und sämtliche Zusatzservices.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkennen.
Terminvereinbarung und Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Auftrag erteilt und von uns bestätigt wurde.
Termine gelten als verbindlich, sobald sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch vereinbart wurden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Informationen zum Fahrzeug wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Leistungsumfang
Unsere Arbeiten erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik sowie nach den jeweiligen Herstellervorgaben.
Erweiterungen des Auftragsumfangs werden erst nach Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt.
Wir verbauen Ersatzteile in Erstausrüsterqualität oder gleichwertige Alternativen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Vom Kundengelieferte Ersatzteile werden nicht verbaut.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
Es gelten die Preise des individuellen Angebots, des Werkstattstundensatzes oder der vereinbarten Vergütung.
Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs in bar oder per Karte. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich deklariert wurden.
Erhöht sich der Aufwand um mehr als zehn Prozent, informieren wir den Kunden und holen eine Freigabe ein.
Für schriftliche Kostenvoranschläge kann eine Gebühr erhoben werden, die bei Auftragserteilung angerechnet werden kann.
Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit von 4 Wochen
Autoglas Reparaturen und Scheibentausch
Ob eine Scheibe repariert werden kann oder ersetzt werden muss, entscheiden wir anhand gesetzlicher Vorgaben und sicherheitsrelevanter Kriterien.
Nach einem Scheibentausch werden vorhandene Fahrerassistenzsysteme nach Herstellervorgaben kalibriert, sofern technisch möglich.
Der Kunde wird über eventuelle Besonderheiten bei Reparatur oder Austausch vorab informiert.
Fahrzeugübergabe und Abnahme
Das Fahrzeug ist pünktlich zum vereinbarten Termin zu übergeben.
Nach Fertigstellung informieren wir den Kunden über die Abholung.
Mit der Abholung bestätigt der Kunde die Sichtprüfung der ausgeführten Arbeiten.
Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäße Verwendung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Werkstatt hat das Recht zur Nacherfüllung. Erst wenn diese zweimal fehlschlägt, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen.
Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, diese wurden ausdrücklich zur Verwahrung übergeben.
Probefahrten gelten mit Auftragserteilung als genehmigt.
Stand- und Lagerkosten
Wird ein Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen nach Fertigstellung abgeholt, können Standgebühren berechnet werden.
Für abgestellte Fahrzeuge gelten die gesetzlichen Regelungen zur Unternehmerpfandhaftung.
Ersatzfahrzeuge und Mietwagen
Für die Nutzung eines Miet- oder Ersatzwagens gelten separate Mietbedingungen.
Das Fahrzeug ist in demselben Zustand zurückzugeben, wie es übergeben wurde.
Schäden, fehlender Kraftstoff oder Mehrkilometer werden nachberechnet.
Prüfungen durch Prüforganisationen
HU und AU werden durch TÜV Nord und DEKRA durchgeführt.
Wir organisieren die Prüfung, übernehmen jedoch keine Haftung für das Prüfergebnis.
Vor- und Nacharbeiten werden gesondert berechnet.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben eingebaute Teile unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug dürfen wir diese Teile ausbauen, sofern dies ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich ist.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur an beteiligte Partner wie Prüforganisationen oder Versicherungen.
Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für gewerbliche Kunden mit Sitz der Werkstatt in Köthen (Anhalt).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.